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GEFÄHRDUNGSANALYSE

Erstellung einer Gefährdungsanalyse gemäß novellierter Trinkwasserverordnung

Wurde eine Kontamination von Legionellen im Rahmen der orientierenden Untersuchung nachgewiesen, ist gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung die Erstellung einer Gefährdungsanalyse notwendig.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung seit über 10 Jahren im Umgang mit Legionellen. Wir stellen sicher, dass Ihre gesetzliche Pflichten aus der novellierten Trinkwasserverordnung erfüllt werden, damit eine Gefahrenabwehr gemäß § 13 Trinkwasserverordnung erfüllt wird. 

Erstellung einer Gefährdungsanalyse

Dabei spielt in erster Linie die festgestellte Grenzwertüberschreitung einer Rolle.

Je nach dem, ob es sich um ein systemisches Problem handelt oder nur ein Teil der Anlage betroffen ist wird der Umfang der Gefährdungsanalyse bestimmt.

So ist nicht immer einer umfangreiche Ausarbeitung notwendig, um einen passenden Lösungsansatz auszuarbeiten.

Dokumentation von Mängeln und Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen

Nachdem die betroffene Anlage im Rahmen einer Ortsbegehung inspiziert wurde, müssen anschließend die Erkenntnisse festgehalten werden.

Dies erfolgt in Berichtform und orientiert sich an den Empfehlungen des Umweltbundesamts für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse im Legionellenfall.

Durch die Ausarbeitung von festgestellten Mängeln und der Lieferung von Lösungsvorschlägen zu deren Beseitigung wird jedem Wohnungs- und Hauseigentümer eine Handlungsalternative zur Seite gegeben.

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